Institutionen

Europäischer Rat

Dieser - so heißt es im Vertrag - "gibt der Union die für Ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest". Anlässlich dieser Gipfeltreffen - die mindestens zweimal im Jahr abgehalten werden - erörtern die Staats- und Regierungschefs im direkten Gespräch Themen von ausschlaggebender Bedeutung für die Union. Die Schlüsse, zu denen sie dabei gelangen, sind für alle Gemeinschaftsorgane verbindlich. Zusammensetzung: die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Union und der Präsident der Kommission unterstützt.

Tagungsort: 
eine Stadt des Landes, das den Vorsitz im Ministerrat führt.

Ministerrat

Im Rat der Europäischen Union verhandeln und erlassen die Mitgliedsstaaten die Rechtsvorschriften der Union. Je nach betroffenem Fachbereich entsteht der Rat entweder mit sogenannter "qualifizierter Mehrheit" oder einstimmig.

Zusammensetzung: 
je nach behandeltem Thema die zuständigen Fachminister.

Tagungsort: 
Brüssel (in den Monaten April, Juni und Oktober finden die Ratstagungen in Luxemburg statt).

Europäische Kommission

Der Kommissionspräsident wird nach Anhörung des Europäischen Parlaments von den im Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs ernannt. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten ernennen die übrigen Mitglieder der Kommission im Einvernehmen mit dem Präsidenten für fünf Jahre. Diese Zusammensetzung der Kommission wird sodann dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Als "Hüterin" der EU-Verträge achtet die Kommission auf die Einhaltung der EU-Gesetze. Als Exekutivorgan der EU arbeitet sie die Durchführungsbestimmungen zu EU-Rechtsakten aus und verwaltet den EU-Haushalt.

Zusammensetzung: 
Seit der letzten EU-Erweiterung im Jänner 2012 hat die Europäische Kommission 28 Mitglieder, Kommissionspräsident ist José Manuel Barroso.

https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/european-commission_de

Europäisches Parlament

Dieses wird von den Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt und ist der demokratische Ausdruck ihres politischen Willens. Als rechtsmäßige Vertretung der Unionsbürger hat es die gleichen Ziele und Aufgaben wie jedes andere Parlament auch: Erlassung von Rechtsvorschriften sowie Prüfung und Überwachung der Exekutive. Die wichtigsten Befugnisse des Europäischen Parlaments umfassen daher drei Bereiche: Gesetzgebungsbefugnis, Haushaltsbefugnis und Kontrolle der Exekutive.

Zusammensetzung: 
785 Mitglieder , die alle fünf Jahre gewählt werden.

Tagungsort: 
Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt, die Sitzungen der Ausschüsse und außerordentlichen Sitzungen hingegen in Brüssel. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg.

http://www.europarl.europa.eu/portal/de?home

Europäischer Gerichtshof

Er hat die Aufgabe, die der Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge bzw. des gesamten Gemeinschaftsrechts für die Wahrung des Rechts zu sorgen. Er wird bei dieser Aufgabe gemeinschaftsweit vom Gericht erster Instanz unterstützt und arbeitet im übrigen mit allen nationalen Gerichten der Mitgliedsstaaten eng zusammen.

Zusammensetzung: 
28 Richter und 8 Generalanwälte, für sechs Jahre mit der Möglichkeit auf Verlängerung.

Sitz: 
Luxemburg

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

Europäischer Rechnunghof

Er prüft die Einnahmen und Ausgabenrechnungen der Gemeinschaft und vergewissert sich, dass alle Einnahmen tatsächlich eingegangen sind, alle Ausgaben rechtmäßig abgewickelt wurden und die Finanzierung ordnungsgemäß vonstatten gegangen ist. Der Rechnungshof hat dem Rat und dem Parlament eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen.

Zusammensetzung:
28 Mitglieder, einer aus jedem Mitgliedsstaat.

www.eca.europa.eu/de/Pages/ecadefault.aspx

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Über diesen Ausschuss werden Vertreter der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in die Arbeit der Union einbezogen.

Dem Vertrag nach sind Kommission und Rat verpflichtet, bei bestimmten Vorhaben die Stellungnahmen des Ausschusses einzuholen. In anderen Fällen erfolgt diese Konsultation auf freiwilliger Basis. Überdies kann der Ausschuss auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben. Man kann davon ausgehen, dass kein wesentlicher Gesetzestext ohne vorherige Anhörung des Ausschusses verabschiedet wird.

Zusammensetzung: 
344 Mitglieder aus den verschiedensten Bereichen wie Landwirtschaft, Handel, Umweltschutz, die auf 4 Jahre ermnannt werden.

Tagungsort: 
Brüssel (einmal pro Monat)

https://www.eesc.europa.eu/de 

Ausschuss der Regionen

Dies ist die jüngste Einrichtung der Europäischen Union. Er wurde eingesetzt, weil die Mitgliedsstaaten zum einen ihre regionalen und lokalen Eigenheiten und die Vorrechte ihrer Gebietskörperschaften respektiert wissen und zum anderen an der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik beteiligt werden wollen.

Zusammensetzung: 
344 Mitglieder, gleiches Verhältnis der Mitglieder wie im Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Tagungsort: 
Brüssel (fünf Plenarsitzungen jährlich)

www.europarl.de/europa/institutionen/ausschuss_regionen.html

Mit freundlicher Unterstützung:

Erwachsenenbildung


Bundesministerium für Bildung

Designed & Developed with By XOXO Websolutions